Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat im November 2006 beschlossen, zukünftige Erneuerungsmaßnahmen im festgelegten Geltungsbereich (s. Bild unten) auf der Grundlage des Gestaltungshandbuches durchzuführen. Das Gestaltungshandbuch stellt die Leitlinien für die Gestaltung des öffentlichen Raumes in der historischen Innenstadt Detmolds dar.
Inhalt des Gestaltungshandbuches sind zur Ausführung vorgeschlagene Freiraummöblierungen, welche nach bestimmten Kriterien, wie z.B. dem ästhetischen Erscheinungsbild, Funktionsfähigkeit, Haltbarkeit (Vandalismus Resistenz) oder ökologischen Aspekten ausgewählt wurden. Durch die Festlegung auf einen einheitlichen Standard in der Freiraummöblierung sind auch ökonomische Aspekte bei der Anschaffung und Vorhaltung von Ersatzteilen gewährleistet.
Seit 2006 sind nach diesen Leitlinien sukzessive alte, abgängige Ausstattungselemente erneuert worden. Betroffene Verbände, wie der Einzelhandelsverband, die Werbegemeinschaft, Haus und Grund und Detmold Marketing haben die Umsetzung der Maßnahmen gemäß dem Handbuch unterstützt. Auch der Landesverband hat sich mit der im Gestaltungshandbuch vorgeschlagenen Freiraummöblierung im Freilichtmuseum und am Landesmuseum angepasst.
Überprüfung der Aktualität im Hinblick auf den Planungsprozess „Lange Straße“:
Die Berücksichtigung / Befolgung der Leitlinien zur Gestaltung des öffentlichen Raumes hat sich bewährt und soll prinzipiell weiter beibehalten werden. Jedoch gibt es neue technische Entwicklungen, die Berücksichtigung finden sollen. Das betrifft die Themen „Licht“ und „Digitalisierung“, beispielsweise ein digitales Leitsystem für den Innenstadtbereich sowie das Thema Ausstattung, Mobiliar. Das ausgewählte Bankmodell ist nicht mehr verfügbar. Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass die Unterhaltung bzw. Pflege der Bänke sehr aufwendig und kostenintensiv ist. Die Abfallbehälter sind größtenteils defekt und nicht mehr zu reparieren. Dementsprechend sollte neues Mobiliar in Anlehnung an die im Gestaltungshandbuch festgelegten Kriterien verwendet werden.
Diese Bereiche gilt es im Rahmen der anstehenden Umgestaltungsmaßnahmen (Planungsprozess Lange Straße) konzeptionell zu entwickeln um sie dann, wenn sie sich bewährt haben, mit in das Gestaltungshandbuch bzw. die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Detmold aufzunehmen. Innerhalb dieser Satzung ist zukünftig vorstellbar, beispielsweise Werbung für die Geschäfte anhand eines digitalen Leitsystems zu gestalten.